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easypflegebox Die Pflegebox – einfach erklärt.
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Pflegegrad 1: Diese Leistungen stehen dir wirklich zu

Pflegegrad 1 — was du bekommst und wie du es abrufst: 125 € Entlastung, 42 € Pflegebox, Hausnotruf, Wohnraumanpassung. Klar erklärt, ohne Behördensprech.

Jenny
Jenny
4. Mai 2026 · 8 Min. Lesezeit

Pflegegrad 1 hat einen schlechten Ruf — zu Unrecht. „Da gibt’s eh nichts” höre ich in der Familie, im Bekanntenkreis, sogar manchmal von Sachbearbeitern. Stimmt nicht. Es gibt sogar eine ganze Reihe konkreter Leistungen, die dir bei PG1 zustehen — du musst sie nur abrufen.

Ich gehe sie hier der Reihe nach durch, mit den Beträgen, Stand 2026 und den passenden Paragraphen aus dem SGB XI, falls du etwas nachlesen willst.

Auf einen Blick (alles monatlich, soweit nicht anders angegeben):

  • 125 € Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
  • 42 € Pflegebox / Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI)
  • Hausnotruf-Zuschuss (§ 40 SGB XI)
  • Bis zu 4.180 € einmalig pro Maßnahme für Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
  • Halbjährliche Pflegeberatung auf Wunsch (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Was ist Pflegegrad 1 überhaupt?

Pflegegrad 1 ist die niedrigste der fünf Stufen — „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”. Du bekommst ihn, wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zwischen 12,5 und unter 27 Punkten ergibt. Wie diese Punkte zustande kommen und wie du dich auf den Termin vorbereitest, erkläre ich im Ratgeber zum Pflegegrad-Antrag.

Wichtig: PG1 ist eine Hilfe-Stufe, kein Bagatell-Stempel. Wer sie bekommt, hat im Alltag echten Bedarf — und das System sieht das anerkannt.

125 € Entlastungsbetrag — der wichtigste Posten

Das ist der zentrale Pflegegrad-1-Hebel. Jeden Monat stehen dir 125 € zweckgebunden zur Verfügung (§ 45b SGB XI). Du legst nichts aus, du bekommst nichts überwiesen — du zahlst damit.

Verwenden kannst du den Entlastungsbetrag für:

  • Alltagsbegleitung: jemand, der zum Einkaufen mitgeht, vorliest, einen Spaziergang macht.
  • Haushaltshilfen über anerkannte Anbieter (nicht Tante Else nebenan — das ist die häufigste Stolperstelle).
  • Tages- oder Nachtpflege als anteilige Zuzahlung.
  • Kurzzeitpflege zur Entlastung pflegender Angehöriger.
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht — Demenz-Cafés, Betreuungsgruppen, Entlastungsdienste.

Du reichst die Rechnungen bei deiner Pflegekasse ein, sie erstattet bis zur 125-€-Grenze pro Monat. Was du in einem Monat nicht ausschöpfst, kannst du sechs Monate lang ansparen und dann größere Posten finanzieren — Kurzzeitpflege im Urlaub zum Beispiel.

Die häufigste Falle: eine Person, die offiziell nicht anerkannter Anbieter ist, leistet die Hilfe. Dann zahlt die Pflegekasse nicht. Frag im Zweifel vor Beauftragung bei deiner Pflegekasse nach, welche Anbieter in deinem Bundesland anerkannt sind.

42 € Pflegebox — Verbrauchsmaterial frei Haus

Auch bei PG1: jeden Monat bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI. Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzunterlagen, Mund-Nasen-Schutz, Schutzschürzen.

Anbieter wie sanus+ rechnen direkt mit deiner Pflegekasse ab — du legst nichts aus, du beantragst keine Erstattung, du bekommst keine Rechnung. Der Inhalt der Box ist nicht festgelegt: was du nicht brauchst, kommt nicht rein.

Den vollen Ablauf — vom Antrag bis zur ersten Lieferung — beschreibe ich in der Pflegebox-Anleitung. In drei Minuten weißt du, ob es für dich passt. Wenn die pflegebedürftige Person mit Demenz lebt, gehe ich die typischen Box-Inhalte und Antrags-Stolpersteine zusätzlich im Ratgeber Pflegebox bei Demenz durch.

Ein häufiger Irrtum: „Bei Pflegegrad 1 gibt’s keine Pflegebox.” Doch — schon ab PG1.

Pflegeberatung — auf Wunsch alle sechs Monate

Bei PG1 sind Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI freiwillig, aber kostenlos. Du kannst sie zweimal pro Jahr in Anspruch nehmen — eine Pflegefachkraft kommt nach Hause, schaut sich die Situation an und gibt konkrete Tipps.

Was so trocken klingt, ist im echten Leben oft der Punkt, an dem es klick macht: Die Fachkraft sieht Dinge, die du im Alltag nicht mehr siehst — eine wackelige Schwelle, eine Beleuchtung, die nachts gefährlich ist, eine Routine, die längst zu viel geworden ist. Und sie kennt die Anträge, die du noch nicht gestellt hast.

Du beantragst den Termin formlos bei deiner Pflegekasse, oder über einen Pflegestützpunkt vor Ort.

Hausnotruf — der unterschätzte Posten

Wenn die Person allein lebt, ist der Hausnotruf der wichtigste Klassiker bei PG1. Ein Knopf am Armband oder als Halskette, eine Basisstation am Telefonanschluss, Verbindung zu einer 24/7-Zentrale.

Die Pflegekasse übernimmt monatliche Kosten als Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) — den größten Teil der Anbieterpauschale plus die einmaligen Anschlussgebühren. Du beantragst das einmal bei der Kasse, der Anbieter rechnet direkt ab.

Wichtig: Der Anbieter muss von der Pflegekasse anerkannt sein. Die meisten großen (Malteser, Johanniter, DRK, ASB) sind es. Frag im Antragsformular explizit nach Hausnotruf, sonst landet er gerne mal in einer Schublade „Ist Ihnen das nicht zu früh?”.

Wohnraumanpassung — bis zu 4.180 € pro Maßnahme

Das ist der größte einzelne Brocken. Pro „wohnumfeldverbessernde Maßnahme” zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Eine Maßnahme kann sein:

  • Bodenebene Dusche statt Badewanne.
  • Treppenlift oder Plattformlift.
  • Türverbreiterung für Rollator oder Rollstuhl.
  • Haltegriffe, rutschhemmende Beläge, schwellenfreie Übergänge.
  • Anpassung der Beleuchtung, automatische Türöffner.

„Pro Maßnahme” heißt: wenn sich der Pflegebedarf später ändert (PG2, neue Diagnose, ein Sturz), kann eine weitere Maßnahme beantragt werden — der Topf erneuert sich nicht beliebig oft, aber er ist nicht ein Lebensbudget.

Antrag stellen bevor der Handwerker losschickt. Eine schon umgebaute Dusche wird rückwirkend nicht mehr genehmigt.

Was bei PG1 nicht drin ist (zur Klarheit)

Damit du keine falschen Erwartungen aufbaust:

  • Kein Pflegegeld (das gibt’s erst ab PG2 — 347 € monatlich).
  • Keine Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste über die normale Sachleistung (auch erst ab PG2).
  • Keine vollstationäre Pflege auf Pflegekassen-Kosten — bei PG1 trägst du Heimkosten selbst, die Pflegekasse leistet einen kleinen Zuschuss von 125 € (gleicher Topf wie der Entlastungsbetrag).

Der Entlastungsbetrag, die 42 € Pflegebox, der Hausnotruf-Zuschuss und die Wohnraumanpassung — das sind die echten Hebel bei PG1.

Häufige Irrtümer

  • „Da gibt’s eh nichts.” Doch — siehe oben. Nur kein Pflegegeld.
  • „Ich brauche einen Pflegedienst, sonst zahlt die Kasse nicht.” Falsch für die Pflegebox. Falsch für den Entlastungsbetrag. Angehörigenpflege zählt vollständig.
  • „Der Entlastungsbetrag ist nur für Demenz.” Stimmt nicht — er steht jedem Pflegegrad-1-Berechtigten zu, unabhängig von der Diagnose.
  • „42 € pro Monat ist zu wenig, lohnt sich nicht.” 42 € sind 504 € pro Jahr — Verbrauchsmaterial, das du sonst aus eigener Tasche zahlst. Und du zahlst nichts dafür, dass es kommt.
  • „Pflegegrad 1 läuft aus, wenn sich nichts verschlechtert.” Nein. Der Bescheid gilt unbefristet, solange sich der Bedarf nicht ändert. Verschlechtert sich der Zustand, beantragst du eine Höherstufung des Pflegegrads — formloser Antrag, gleiches Begutachtungsverfahren wie beim Erst-Antrag.

Was kannst du jetzt konkret tun?

In dieser Reihenfolge ist der Aufwand am kleinsten, der Effekt am schnellsten spürbar:

  1. Pflegebox beantragen — 5 Minuten, dann läuft sie automatisch. So geht’s Schritt für Schritt.
  2. Entlastungsbetrag aktivieren — Anbieter in deinem Bundesland recherchieren, einen Erst-Termin buchen.
  3. Hausnotruf prüfen, falls die Person allein lebt — Antrag bei der Pflegekasse, Anbieter wählen.
  4. Beratungstermin über die Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt vereinbaren.
  5. Wohnraum anschauen — gibt es Stolperstellen, Schwellen, eine Dusche, die nicht mehr passt? Maßnahme beantragen, bevor gebaut wird.

Wenn du an Schritt 1 gleich anfangen willst: die Pflegebox-Bestellanleitung mit echten Screenshots zeigt jeden Klick — fünf Minuten, kein Behördensprech, am Ende ist die erste Box unterwegs.

Und wenn du noch grundsätzlich Fragen hast, wie das ganze System überhaupt funktioniert: hier entlang zur Funktionsweise.